Interview von Pierre Gramegna in der fonction publique

Pierre Gramegna: "Ich bleibe der Auffassung, dass dies die gerechteste Steuerreform aller Zeiten ist."

Interview: fonction publique

fonction publique: Herr Minister Gramegna, mit dem Steuerjahr 2017 trat auch die Steuerreform in Kraft, nach Darstellung der Regierung eine Reform, die grundsätzlich auf breite Zustimmung stoßen müsste, weil letztlich jeder davon profitiere... 

Pierre Gramegna: Ich möchte erst einmal daran erinnern, dass wir bei der Ausarbeitung der Steuerreform vor gut zwei Jahren zunächst von einer kostenneutralen Variante ausgegangen sind. Weil sich die finanzielle Situation des Staates und zugleich die konjunkturelle Lage des Landes aber verbessert hatten, ist letztlich aus der Steuerreform auch eine Steuererleichterung erwachsen. Die meisten Haushalte sind sich dessen bereits bewusstgeworden, als die ersten Monatsgehälter des Jahres ausgezahlt wurden. Die finanziellen Auswirkungen auf die Gehälter sind ja recht positiv... 

fonction publique:  ... wurden aber auch insofern ein klein wenig verfälscht, als gleichzeitig eine Index-Tranche erfiel... 

Pierre Gramegna: Ich denke, die rein steuerlichen Erleichterungen sind schon von Bedeutung - und stießen ja auch weitgehend auf große Zustimmung. Diejenigen Haushalte, die eine Steuererklärung abgeben, werden nachträglich womöglich noch von zusätzlichen Begünstigungen profitieren. Und das ist auch gut so. Ich bleibe der Auffassung, dass dies die gerechteste Steuerreform aller Zeiten ist, und zwar weil wir die Steuertabelle nicht nur linear angepasst haben, sondern darüber hinaus, u.a. durch die Angleichung bestimmter Steuerkredite, zusätzliche Maßnahmen getroffen haben, von denen insbesondere die Klein- und Mittelverdiener profitieren. Und deswegen können wir gewiss von einer sozial gerechten Steuerreform sprechen, die letztlich die Kaufkraft der Haushalte stärkt, was wiederum auch der Wirtschaft zugute kommt. 

fonction publique:  Trotzdem: Hätten nicht insbesondere die privaten Haushalte von weiter reichenden Steuererleichterungen profitieren müssen, dies nicht zuletzt auch, weil gerade sie die Steuerreform zu großen Teilen vorfinanziert haben, sei es durch die Einführung der 0,5%-Steuer oder die Erhöhung der Mehrwertsteuer? 

Pierre Gramegna: Schauen Sie: Gut zwei Drittel der im Zuge der Steuerreform umgesetzten Maßnahmen kommen den Privatpersonen zugute und nur knapp ein Drittel den Unternehmen. Letztlich ist es uns bei der Steuerreform aber auch darum gegangen, die Betriebe, gerade in Zeiten geringen Wachstums, nicht zu sehr zu strapazieren. Für die privaten Haushalte, denke ich, ist ein Maximum getan worden, natürlich unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten. Herausgekommen ist schließlich ein ausgeglichenes Maßnahmenpaket. Gänzlich abgeschafft wurde im Interesse der Privatpersonen ja auch die eben von Ihnen erwähnte 0,5%-Steuer, womit wir ja auch einer Forderung der CGFP nachgekommen sind. Ich möchte aber auch daran erinnern, dass die nun zugunsten der privaten Haushalte getroffenen Maßnahmen weitaus höher zu Buche schlagen, als die 0,5%-Steuer in den Jahren 2015 und 2016 letztlich eingebracht hat. Hier stehen über 300 Millionen Euro an Erleichterungen gerade mal 120 Millionen Euro an Mehreinnahmen gegenüber. 

fonction publique: Stichwort Alleinerziehende: Den großen Wurf haben Sie mit der Steuerreform ja nicht gerade gelandet. Wann können Alleinerziehende (aber nicht nur sie) endlich damit rechnen, dass die Steuerklasse 1A abgeschafft wird und sie stattdessen in Steuerklasse 2 eingestuft werden? Hätte die Steuerreform nicht als Anlass dafür genommen werden müssen? 

Pierre Gramegna: Mir ist schon bewusst, dass eine solche Forderung im Raum stand. Richtig ist aber auch, dass die Umsetzung einer solchen Maßnahme mit einem sehr hohen Kostenpunkt verbunden gewesen wäre. Im Übrigen gibt es eine solche Regelung in fast keinem anderen Land der Welt. In den meisten Ländern fallen Betroffene sofort in die Steuerklasse 1 zurück. In den allermeisten Fällen bringt die Steuerklasse 1A aber eine günstigere Besteuerung mit sich wie Steuerklasse 1. Nichtsdestotrotz haben wir im Zuge der Steuerreform Maßnahmen ergriffen, um die Steuerklasse 1A günstiger zu gestalten. So haben wir beispielsweise die Steuersätze neu definiert, was mit sich bringt, dass der Höchstsatz jetzt erst bei einem höheren Jahreseinkommen spielt. Ein besonderes Augenmerk kam dabei natürlich den Alleinerziehenden zu, weil gerade sie einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind. Und parallel dazu haben wir die Waisenrenten immunisiert. Sie sehen, wir haben schon eine ganze Reihe Maßnahmen getroffen, die, so meine ich, in die richtige Richtung gehen. 

fonction publique: Tatsache ist aber auch, dass man sehr schnell in Steuerklasse 1A geraten kann, und das ohne Selbstverschulden. Es kann doch nicht sein, dass der Staat das persönliche Schicksal eines Einzelnen benutzen will, um zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren... 

Pierre Gramegna: Ich teile Ihre Auffassung, dass wir uns hier in erster Linie auf alleinerziehende Elternteile konzentrieren müssen. Wir werden die spezielle Situation der Alleinerzieher auch weiterhin aus nächster Nähe verfolgen. Und wenn es die finanziellen Mittel erlauben, ist der politische Wille auch gegeben, wenn nötig, gerade hier noch einmal anzusetzen. 

fonction publique:  Bei der Präsentation der Steuerreform haben Sie immer wieder vorgerechnet, wie viele Steuern ein Durchschnittshaushalt mit Inkrafttreten der Steuerreform sparen könnte, u.a. durch die bis zu einer bestimmten Altersgrenze geltende Verdoppelung der steuerlich absetzbaren Bausparbeiträge oder eine Anpassung der Höchstgrenze bei einer privaten Zusatzpensionsversicherung. Wie aber soll Ihres Erachtens ein Normalverdiener diese Maßnahmen voll ausschöpfen können, ohne dass dabei sein Konsumhaushalt arg überstrapaziert wird? 

Pierre Gramegna: Ich denke, in unserer heutigen Zeit ist es von allergrößter Wichtigkeit, den Zugang zum Eigenheim zu fördern. Deswegen haben wir ja gerade in diesem Bereich höhere Absetzungsmöglichkeiten geschaffen, was insgesamt ja auch begrüßt wurde. Parallel dazu ermutigen wir den Einzelnen, eine Zusatzpension abzuschließen, nicht zuletzt auch, weil die Finanzierung der gesetzlichen Rente langfristig gesehen uns sicherlich vor große Herausforderungen stellen wird. Letztendlich bleibt es aber dem Einzelnen überlassen, welche Maßnahmen er prioritär nutzen will - dies unter Berücksichtigung seiner finanziellen Möglichkeiten. Weil wir eine gerechte Steuerreform vorgelegt haben, sind es ja insbesondere die Klein- und Mittelverdiener, die am meisten Nutzen daraus ziehen. Und weil gerade sie am meisten von den Erleichterungen profitieren, sind es auch sie, die letztendlich am meisten von all diesen Maßnahmen profitieren können. Steuerliche Erleichterungen auf der einen Seite und steuerbegünstigte Maßnahmen auf der anderen stehen gewissermaßen in einem Wechselspiel zueinander. 

fonction publique: Bleiben wir beim Bausparen: Die abzugsfähigen Beträge bei Bausparverträgen wurden in der Tat verdoppelt. Gleichzeitig aber wurde die Altersgrenze auf 40 Jahre festgelegt, um von diesem Steuervorteil profitieren zu können - und das in Zeiten, in denen junge Menschen im Vergleich zu früher viel später in den Arbeitsprozess eintreten, und in denen Wohnraum kaum noch finanzierbar ist. War diese Altersgrenze wirklich notwendig, auch mit Blick auf die derzeitige Lage auf dem heimischen Wohnungsmarkt? 

Pierre Gramegna: Schauen Sie: Es geht bei dieser Regelung doch in erster Linie darum, gerade jungen Menschen eine Erleichterung zu bieten. Inspiriert haben wir uns dabei vor allen Dingen an der gängigen Praxis, so wie wir sie kennen, mit dem Ziel, hauptsächlich denjenigen selektiv zu helfen, die auch darauf angewiesen sind. Wäre nämlich keine Altersgrenze vorgesehen, hätten wir eine allgemein gültige Maßnahme geschaffen. Vielmehr wollten wir mit dieser Regelung ein deutliches Zeichen setzen, weswegen wir diese Höchstgrenze auch eingeführt haben. Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob diese Altersgrenze gegebenenfalls etwas höher hätte angesetzt werden sollen. Vergessen sollte man in dieser Diskussion aber nicht, dass wir den Betrag von abzugsfähigen Bausparbeiträgen immerhin verdoppelt haben. Und davon profitieren in erster Linie junge Menschen. 

fonction publique:  Die Quellensteuer auf Spareinlagen wurde auf einen Schlag verdoppelt, von zunächst zehn auf nun ganze zwanzig Prozent - und das in Zeiten von Niedrigzinsen. Kommt das nicht schon fast einer Beleidigung, den Kleinsparern gegenüber, gleich? 

Pierre Gramegna: Gestatten Sie mir zwei Anmerkungen dazu: Zum einen stimmen Sie mir bestimmt zu, dass der bislang geltende Steuersatz von zehn Prozent äußerst niedrig angesetzt war. Diesem Satz lagen damals europäische Besonderheiten zugrunde, die es heutzutage in dieser Form nicht mehr gibt. Wir haben uns mittlerweile unseren Nachbarländern angepasst und gleichzeitig den automatischen Informationsaustausch eingeführt. Zum anderen sind die Zinsen auf Guthaben heutzutage derart niedrig, so dass - bei einem steuerfreien Zinsertrag von 250 Euro im Jahr - das Kapital schon recht hoch sein muss, bevor die daraus resultierenden Zinserträge überhaupt einer Besteuerung unterliegen. Vergleicht man den Steuersatz von 20 Prozent beispielsweise mit der Einkommenssteuer, ist er immer noch recht mäßig. 

fonction publique:  Durch eine andere Maßnahme wurden die abzugsfähigen Beträge bei Versicherungsprämien und Zinsen auf Konsumkrediten zusammengeführt, mit der Begründung einer größeren Flexibilität. Schaut man genauer hin, muss man allerdings feststellen, dass letztlich einer dieser bislang abzugsfähigen Beträge schlicht abgeschafft wurde - im Ergebnis also eine nicht unbedingt zufriedenstellende Lösung für den Steuerzahler... 

Pierre Gramegna: Wir haben uns in der Tat dazu entschlossen, beide Freibeträge zusammenzulegen, erstens, um eine größere Flexibilität zu erreichen, zweitens aber auch, um im Zuge einer ausgeglichenen Steuerreform die Kosten unter Kontrolle zu halten. Wir lassen letztendlich jedem Einzelnen die Wahl, welche dieser beiden Möglichkeiten er zusehends nutzen möchte. 

Und weil die Schuldzinsen derzeit ja auch noch äußerst niedrig sind, beanspruchen sie ja nur einen ganz geringen Teil des abzugsfähigen Betrages. 

fonction publique:  Es bleibt nun mal eine Tatsache, dass ein deutliches Ungleichgewicht bestehen bleibt bei der Aufteilung der Gesamtsteuerlast zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Wie möchten Sie dem entgegenwirken? Oder anders gefragt: Fehlt etwa die politische Courage dazu? 

Pierre Gramegna: Die Überlegung ist folgende: Zunächst einmal haben wir alle ein Interesse daran, dass Luxemburg attraktiv und auch kompetitiv bleibt. Will sagen: Die Besteuerung von Gesellschaften muss so gestaltet sein, dass wir auch künftig noch ausländisches Kapital und Investitionen anziehen. Im internationalen Vergleich liegen wir heute dabei im Mittelfeld. Der Wettbewerb, auch im fiskalen Bereich, wird immer größer. Und daher ist es ja auch so wichtig, dass wir uns entsprechend aufstellen. Wenn wir also über ein für Betriebe günstiges steuerliches Umfeld verfügen, dann schaffen wir zunächst einmal zusätzliche Arbeitsplätze. Und wenn unsere Gesellschaften besser-gestellt sind, können sie auch höhere Gehälter zahlen. Unter dem Strich hat das dann sowohl positive Auswirkungen auf die Beschäftigung im Lande als auch auf den einzelnen Arbeitnehmer. Nach diesen Prinzipien wollen wir vorgehen. Das Kapital muss nicht von vornherein genauso besteuert werden wie die Einkünfte einer Privatperson. Wir sehen hier ganz im Gegenteil eine Wechselwirkung zwischen beiden: Wenn es der Wirtschaft gut geht und die Rahmenbedingungen stimmen, dann ist die Steuerlast für beide erträglich. 

fonction publique:  ...wobei es sicherlich nicht einfach ist, den genauen Steuersatz bei Unternehmen zu ermitteln. Selbst auf Ebene des Wirtschafts- und Sozialrates haben sämtliche Bemühungen bislang nicht zu einem verlässlichen Ergebnis geführt... 

Pierre Gramegna: Wir haben ein Prinzip hier im Lande, und das ist das Steuergeheimnis, was wohl noch immer als Vorzug unseres Standortes zu werten ist. Und das ist auch gut so. Wer allerdings genau wissen möchte, wie viele Steuern ein bestimmtes Unternehmen im Jahr zahlt, braucht nur einen Blick in die Kosten/Nutzen-Rechnung dieses Unternehmens zu werfen. Einen Durchschnittswert für alle Gesellschaften ermitteln zu wollen, macht in der Tat nur wenig Sinn. 

fonction publique:  Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass das Kapital weitaus niedriger besteuert wird als die Arbeit - Stichwort „Stock options": Pierre Gramegna: Wie gesagt, Unternehmen, die Gewinne abwerfen, zahlen auch ihre Steuern. Ich sehe hier vielmehr Erklärungsbedarf innerhalb der Unternehmen. Wir müssen den Beschäftigten schlicht vermitteln, dass letztlich auch sie davon profitieren, wenn es ihrem Unternehmen gut geht. Wenn Gesellschaften einer höheren Besteuerung unterliegen und sie dadurch weniger Gewinn erwirtschaften, können sie notgedrungen nicht mehr dieselben Löhne zahlen. Was die „Stock options" betrifft, kann ich an dieser Stelle mit Gewissheit sagen, dass wir zielstrebig daran arbeiten, dieses System abzuändern und einen entsprechenden Vorschlag zu erbringen. 

fonction publique:  Die Umsetzung der Steuerreform bringt für die Verwaltungen ein Mehr an Arbeit mit sich, insbesondere für die Steuerbehörde. Sind Ihre Finanzverwaltungen entsprechend aufgestellt, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden? 

Pierre Gramegna: Zunächst einmal habe ich feststellen müssen, dass die Personaldecke innerhalb der Steuerverwaltung seit längerer Zeit nicht mehr angepasst wurde. Die Situation war so nicht mehr haltbar. Innerhalb der Regierung haben wir dann beschlossen, den Personalbestand um 25 Einheiten pro Jahr aufzustocken... 

fonction publique:  ...u.a. in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur (ADEM)... 

Pierre Gramegna: ... zu der wir im Übrigen hervorragende Beziehungen pflegen, die sehr schnell auch zu ersten positiven Resultaten geführt haben. 

Darüber hinaus müssen wir die Steuerverwaltung aber auch zusehends digitalisieren und der EDV einen noch stärkeren Stellenwert geben. Beide Maßnahmen zusammengenommen, so denke ich, werden es der Steuerverwaltung ermöglichen, noch wirksamer zu arbeiten, als sie das heute ohnehin schon tut. 

fonction publique:  Gestatten Sie uns, aktualitätsbedingt noch ein weiteres Thema anzusprechen: Brexit. Die Austrittsprozedur ist mittlerweile eingeleitet worden. Wie steht der Finanzminister zu den derzeitigen Entwicklungen? Ist Ihres Erachtens eine vernünftige Lösung überhaupt möglich? 

Pierre Gramegna: Schauen Sie: Am 29. März ist das Schreiben von Theresa May eingegangen. Und nicht einmal eine Woche später werden im britischen Parlament Stimmen laut, die bereit wären, wegen Gibraltar Krieg gegen Spanien zu führen. Schneller hätte das ja nicht passieren können. Wir gehören einer gemeinsamen Union an, immer noch, und schon fallen Begriffe wie Feindseligkeit und Verteidigung. Und dabei hat Europa doch vor allem zu etwas geführt, und zwar zu einem friedlichen Miteinander - für mich das Allerwichtigste. Und dessen müssen wir uns immer wieder bewusstwerden. 
Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass ein EU-Austrittskandidat im Endergebnis nicht über bessere Bedingungen verfügen kann, als wenn er EU-Mitglied geblieben wäre. Sonst stellen sich die anderen 27 Mitgliedstaaten berechtigte Fragen. Auf der anderen Seite ist allerdings vernünftiges Handeln gefragt. Es kann auch nicht darum gehen, Großbritannien bestrafen zu wollen, indem wir versuchten, ungeeignete Lösungen herbeizuführen. Denn wir wollen ja auch noch morgen mit Großbritannien, einem wichtigen Markt, Handel betreiben. London ist immerhin der wichtigste Partner des Finanzstandortes Luxemburg. Zunächst, weil London der größte Finanzplatz überhaupt, und Luxemburg der größte Finanzplatz innerhalb der Eurozone ist. Daher ist es auch nur normal, dass wir weiterhin zusammen arbeiten wollen. Als Finanzplätze ergänzen sich London und Luxemburg gewissermaßen, hauptsächlich in der Fondsindustrie, aber auch darüber hinaus. Diese Komplementarität hat bislang sehr gut funktioniert. Und wir haben ein Interesse daran, dass das auch in Zukunft der Fall sein wird. Es wurden Brücken geschlagen in der Vergangenheit. Und wir müssen alles daran setzen, dass diese Brücken erhalten bleiben, auch wenn sie ein neues Gesicht bekommen. Dennoch bleibe ich der Auffassung, dass der EU-Austritt Großbritanniens jedoch Europa schwächen wird. Er wird das Vereinigte Königreich meines Erachtens noch mehr belasten. 
Kurz: Es wird wohl kaum jemand als großer Gewinner daraus hervorgehen. 
Es geht schlicht und ergreifend darum, die erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu treffen. Und wir, d.h. Luxemburg, wird sich proaktiv in diesen Prozess einbringen. Es steht viel auf dem Spiel für unser Land, insbesondere natürlich für den Sektor der Finanzdienstleistungen. 

fonction publique:  Ein Schlusswort? 

Pierre Gramegna: Ich denke, auf der ganzen Welt zahlt wohl niemand gerne Steuern. Das liegt gewissermaßen in der Natur der Menschen. Mit der Steuerreform ist es uns gelungen, die Steuerlast insgesamt zu senken, ohne dass der Staatshaushalt dadurch aus dem Gleichgewicht geraten wäre. Und parallel dazu haben wir darauf geachtet, die Investitionen auf einem recht hohen Niveau zu halten. Auf diese Weise erhöhen wir nicht nur die Lebensqualität des Einzelnen, sondern stärken zugleich auch noch die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. 

fonction publique:  Herr Minister Gramegna, haben Sie vielen Dank für dieses Gespräch. 

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