Einleitung
Beim Europäischen Rat im Juni 2000 erreichen die Mitgliedsstaaten den Konsens, dass der Austausch von Informationen zwischen den Steuerverwaltungen oberstes Ziel der Europäischen Union sein muss. Die Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 stärkt die Bewegung für Steuertransparenz. In diesem Dossier werden die Bemühungen vorgestellt, die Luxemburg unternommen hat, um sein Netz an Steuerübereinkommen an den internationalen Standard anzugleichen.
2000-2010
Die europäischen Fortschritte in der Steuertransparenz nehmen ihren Ursprung beim Europäischen Rat in Santa Maria da Feira (unter portugiesischem Vorsitz) der sich am 19. und 20. Juni 2000 traf. Am Ende dieses Ratstreffens erreichen die Mitgliedsstaaten den Konsens, dass der Austausch von Informationen zwischen den Steuerverwaltungen oberstes Ziel der Europäischen Union sein und dieser Austausch automatisch vonstatten gehen muss.
Auf dieses Abkommen gestützt entsteht am 3. Juni 2003 die Richtlinie 2003/48/EG des Rates, genannt "Sparrichtlinie". Sie sieht einen automatischen Informationsaustausch über Zinserträge vor. Zwölf der damals fünfzehn Mitgliedsstaaten richten einen automatischen Austausch über diese Einkommen ein, während Luxemburg, Österreich und Belgien eine Übergangsregelung mit Quellensteuer anwenden.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 stärkt und beschleunigt die Bewegung für Steuertransparenz und den Kampf gegen Steuervermeidung, indem sie ihr eine internationale Dimension verleiht. Im März 2009 kündigt Luxemburg seine Verpflichtung an, sich dem Standard des Austauschs von Auskünften auf Ersuchen gemäß dem Modell des OECD-Abkommens anzuschließen. Im Anschluss nimmt die Regierung Verhandlungen mit einem Dutzend Partnern auf, um die Doppelbesteuerungsabkommen, die das Gesetz vom 31. März 2010 bestätigt, abzuschließen und zu ändern. Seither hat Luxemburg sein gesamtes Netz an Steuerübereinkommen an den internationalen Standard angeglichen.
2011-2013
Auf europäischer Ebene wird die Zusammenarbeit der Verwaltungen im Bereich der Besteuerung von einer neuen Richtlinie, der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die einen automatischen und spontanen Austausch von Informationen auf Ersuchen zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2013 vorsieht.
Außerdem unterzeichnete Luxemburg im Mai 2013 das gemeinsame Abkommen von OECD und Europäischem Rat von 1988 über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der Besteuerung und dessen Protokoll (ratifiziert durch das Gesetz vom 26. Mai 2014), mit dem Ziel, die internationale Zusammenarbeit der Verwaltungen im Bereich der Besteuerung zu erleichtern.
Im selben Jahr schließt sich das Großherzogtum der Arbeit am von den G20 in Auftrag gegebenen Aktionsplan der OECD zur Entwicklung von Maßnahmen, die Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, genannt "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting), eindämmen sollen, an. Diesen Plan verabschieden die führenden Politiker der G20 im September desselben Jahres.
2014
Ende März 2014 unterzeichnen Luxemburg und die Vereinigten Staaten das zwischenstaatliche Abkommen "FATCA" (Foreign Account Tax Compliance Act), das den automatischen Austausch von Informationen zwischen der luxemburgischen und amerikanischen Steuerverwaltung beinhaltet. Die Vereinbarung wurde mit dem Gesetz vom 24. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt. Diese Umstellung auf den automatischen Austausch von Informationen zwischen Steuerverwaltungen löst entscheidende Impulse auf internationaler Ebene aus und öffnet den Weg für eine internationale Initiative.
Mit Unterstützung der G20 entwickelte die OECD eine einheitliche globale Norm mit dem Namen "CRS" (Common Reporting Standard), die den automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten vorsieht und sich zum Großteil vom amerikanischen Steuergesetz - FATCA - inspiriert. Die Arbeit wurde beendet und die globale Norm wurde am 15. Juli 2014 vom OECD-Rat genehmigt und beim G20-Gipfel am 20. und 21. September 2014 in Cairns von den Finanzministern übernommen.
Am 28. und 29. Oktober 2014 unterzeichnete Luxemburg in Berlin ein multilaterales Abkommen zwischen den zuständigen Behörden über die Umsetzung der neuen globalen Norm und verpflichtete sich, den automatischen Austausch ab 2017 anzuwenden.
Zur gleichen Zeit verabschiedete die Europäische Union die Richtlinie 2014/107/EU (Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung), die den automatischen Austausch von Auskünften zu Finanzkonten zwischen den Mitgliedsstaaten einführt.
So verpflichtet sich die luxemburgische Regierung gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten verbindlich für die Verabschiedung der OECD-Regeln über den automatischen Austausch von Informationen als neuer globaler Standard, indem sie die Richtlinie 2014/107/EU mit dem Gesetz vom 18. Dezember 2015 in nationales Recht umsetzt. Das Großherzogtum zählt durch diese Initiativen und gemeinsam mit etwa 50 anderen OECD-Ländern, die den Austausch nach CRS anwenden, zu den "early adopters".
Im Kontext des Austauschs von Auskünften auf Ersuchen hebt das Weltforum in Anerkennung aller von der luxemburgischen Regierung eingeführten Maßnahmen, darunter insbesondere die Verabschiedung im Juli 2014 des Gesetzes zur Immobilisierung von Inhaberaktien und -anteilen, sowie des Gesetzes vom 25. November 2014, welches die anzuwendende Prozedur beim Austausch von Auskünften auf Ersuchen im Bereich der Besteuerung vorsieht, die Bewertung des Großherzogtums bei der Transparenz und dem Austausch von Auskünften zu Steuerzwecken auf ein Niveau, das dem weitgehend gerecht wird ("largely compliant").
Seit 2015
Der Luxemburger Vorsitz des Rates der Europäischen Union 2015 macht den Kampf gegen Betrug und Steuervermeidung zu einer Priorität seines Arbeitsprogramms. Transparenz und die Einführung fairer Spielregeln ("level playing field") weltweit sind notwendige Bedingungen für die Wirksamkeit dieses Kampfes.
Während des Luxemburger Vorsitzes des Rates der Europäischen Union wurde am 6. Oktober 2015 eine einstimmige Übereinkunft der Mitgliedsstaaten getroffen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten im Bereich der Besteuerung zu stärken und von der Nutzung vorzeitiger Steuerentscheidungen, "Rulings", zu missbräuchlichen Zwecken abzuschrecken. Dies wird in der Verabschiedung der Richtlinie (EU) 2015/2376 des Rates vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung umgesetzt und im Gesetz vom 23. Juli 2016 in nationales Recht übertragen, was einen automatischen Austausch von Steuervorbescheiden sowie der Abkommen zu Transferpreisen ("advance pricing agreements") ermöglicht.
Am 27. Januar 2016 unterzeichnet der Minister der Finanzen Pierre Gramegna das multilaterale Abkommen zwischen zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte, eine wichtige zusätzliche Etappe zugunsten der Steuertransparenz auf globaler Ebene. Die länderbezogenen Berichte stellen einen Fortschritt dar, der die Zusammenarbeit und den Austausch von Auskünften stärkt, in diesem Fall im Bereich der Dokumentation der Transferpreise von multinationalen Unternehmen. Letztere wurden über die Aktion 13 des BEPS-Projekts der OECD durch die europäische Richtlinie (EU) 2016/881 des Rates vom 25. Mai 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, umgesetzt im Gesetz vom 23. Dezember 2016, eingeführt.
Aktuelle Informationen auf gouvernement.lu (auf Französisch)
- Pierre Gramegna à la réunion ministérielle de l’OCDE et signature de l’instrument multilatéral BEPS (08.06.2017)
- Le Luxembourg salue l’accord sur la Directive anti-évasion fiscale (21.02.2017)
- Mission de Pierre Gramegna à Tokyo: participation à une conférence dédiée à BEPS (13.01.2017)
- Pierre Gramegna à l’OCDE (28.01.2016)
- La note du Luxembourg relevée à "largement conforme" par le Forum mondial sur la transparence et l’échange de renseignements à des fins fiscales (30.10.2015)
- Pierre Gramegna aux réunions du G20 à Lima (12.10.2015)
- Le Luxembourg se félicite de la publication des résultats du projet BEPS par l’OCDE (05.10.2015)
- Fünf deutschsprachige Finanzminister bekräftigen gemeinsame Linie im Bereich Steuern, Bankenunion und Griechenland (25.08.2015)
- Le Luxembourg soutient l’établissement de règles communes en matière de transparence relative aux rescrits fiscaux et fournit à la Commission les informations voulues (19.12.2014)
- Le ministère des Finances commente les derniers développements au sujet des "rulings" au niveau de l’Union européenne (17.12.2014)
- Le Luxembourg soutient les initiatives de l’OCDE (11.12.2014)
- The ministry of Finance comments on the practice of advance tax decisions (07.11.2014)
- Le gouvernement apporte des clarifications au sujet de la pratique des décisions anticipées en matière fiscale (06.11.2014)
- Le Luxembourg rejoint le groupe des "early adopters" des pays appliquant le "common reporting standard" (30.10.2014)
- ECOFIN : accord politique sur la directive coopération administrative révisée (16.10.2014)
- À Paris, Pierre Gramegna expose ses vues sur la situation économique et la transparence fiscale (08.09.2014)
- FATCA - accord signé entre le Luxembourg et les États-Unis (28.03.2014)
- Pierre Gramegna aux réunions de l’Eurogroupe et Ecofin à Bruxelles (10-11.03.2014) (07.03.2014)
- Le Luxembourg et les États-Unis tombent d’accord sur la substance du futur accord intergouvernemental IGA FATCA, modèle 1 (04.03.2014)
- Entrevue du ministre des Finances, Pierre Gramegna, avec la présidente et ministre des Finances de la Confédération suisse, Éveline Widmer Schlumpf (20.02.2014)
- Le Luxembourg confirme sa position en matière d'échange automatique d'informations (10.12.2013)
- Luxembourg soutient l'échange automatique d'informations comme standard global (03.12.2013)
- Le Luxembourg reste résolument engagé sur la voie de la transparence et de l'échange d'informations à des fins fiscales (19.11.2013)
- Fiscalité de l'épargne: Le Luxembourg encourage la Commission européenne à accélérer ses négociations avec les pays tiers (14.11.2013)
- Précisions à propos du projet d'évaluation du Luxembourg à l'OCDE (01.08.2013)
- Signature de la convention sur l'assistance administrative mutuelle en matière fiscale à l'OCDE à Paris (29.05.2013)
- FATCA: le Luxembourg se décide pour le modèle I (21.05.2013)
- Entrevue du ministre des Finances Luc Frieden avec le secrétaire général de l'OCDE à Paris (15.04.2013)
- Échange automatique d'informations (10.04.2013)
- Luc Frieden au sujet des négociations des accords de non double imposition en matière de transparence et d'échange de renseignements selon le modèle de l'OCDE (27.06.2012)
- Luc Frieden défend le modèle de la retenue à la source au Conseil Ecofin (16.05.2012)
- Informations concernant la directive relative à la coopération administrative dans le domaine fiscal (11.01.2011)
- Luc Frieden: "L'accord sur la directive relative à la coopération administrative dans le domaine fiscal est dans l'intérêt de notre place financière" (06.12.2010)
- Le Luxembourg, premier centre financier à être retiré de la liste grise de l'OCDE, annonce le ministre du Trésor, Luc Frieden (07.07.2009)
- Jean-Claude Juncker et Luc Frieden à propos de la liste de l'OCDE des "centres financiers non-coopératifs" (02.04.2009)
- Le Luxembourg ne figure pas sur la "liste noire" de l'OCDE (02.04.2009)
- Réunions de l'Eurogroupe et du Conseil "Affaires économiques et financières" à Luxembourg (10.04.2005)
- Conseil Affaires économiques et financières à Bruxelles (18.03.2003)
- Accord politique sur la fiscalité de l'épargne (19.01.2003)
- Rapport du Conseil Ecofin au Conseil européen sur le paquet fiscal (18.06.2000)
Richtlinien
- RICHTLINIE (EU) 2016/1164 DES RATES vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts
- RICHTLINIE (EU) 2016/881 DES RATES vom 25. Mai 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung
- RICHTLINIE (EU) 2015/2376 des Rates vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung
- RICHTLINIE (EU) 2015/2060 DES RATES vom 10. November 2015 zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen
- RICHTLINIE (EU) 2014/107/EU DES RATES vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung
- RICHTLINIE 2011/16/EU DES RATES vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG
- RICHTLINIE 2003/48/EG DES RATES vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen
Gesetzgebung
- Gesetz vom 23. Dezember 2016 über die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/881 des Rates vom 25. Mai 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung und bezüglich der Regeln zum länderbezogenen Bericht für Konzerne multinationaler Unternehmen (auf Französisch)
- Gesetz vom 23. Juli 2016 über
1) die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2060 des Rates vom 10. November 2015 zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen;
2) die Änderung des novellierten Gesetzes vom 23. Dezember 2005 über eine schuldbefreiende Quellensteuer auf gewisse Zinsen durch Wertpapiersparen;
3) die Aufhebung des novellierten Gesetzes vom 21. Juni 2005, welches die Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen in luxemburgisches Recht umsetzt (auf Französisch) - Gesetz vom 23. Juli 2016 über die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2376 des Rates vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung und Änderung des novellierten Gesetzes vom 29. März 2013 über die administrative Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung (auf Französisch)
- Gesetz vom 18. Dezember 2015 bezüglich des automatischen Austauschs von Auskünften zu Finanzkonten im Bereich der Besteuerung und bezüglich
1. der Umsetzung der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung;
2. der Änderung des novellierten Gesetzes vom 29. März 2013 über die Zusammenarbeit der Verwaltungen im Bereich der Besteuerung (auf Französisch) - Gesetz vom 24. Juli 2015 bezüglich der Zustimmung
1. zum Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zwecks der Verbesserung der Einhaltung von Steuerverpflichtungen auf internationaler Ebene und bezüglich der Maßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika zum Austausch von Auskünften, üblicherweise "Foreign Account Tax Compliance Act" genannt, inklusive seiner zwei Anhänge sowie des darauf bezogenen "Memorandum of Understanding", unterzeichnet in Luxemburg am 28. März 2014
2. zum Austausch von darauf bezogenen Notizen, unterzeichnet am 31. März und 1. April 2015 (auf Französisch) - Gesetz vom 25. Dezember 2014, das die anzuwendende Prozedur beim Austausch von Auskünften auf Ersuchen im Bereich der Besteuerung vorsieht und das Gesetz vom 31. März 2010 bezüglich der Zustimmung zum Doppelbesteuerungsabkommen und der Vorsehung der darauf anzuwendenden Prozedur im Bereich des Austauschs von Auskünften auf Ersuchen ändert (auf Französisch)
- Gesetz vom 28. Juli 2014 bezüglich der Immobilisierung von Inhaberaktien und -anteilen und der Führung des Namensaktienregisters und des Inhaberaktienregisters sowie zur Änderung 1) des novellierten Gesetzes vom 10. August 1915 bezüglich Handelsgesellschaften und 2) des novellierten Gesetzes vom 5. August 2005 über Vereinbarungen über Finanzsicherheit (auf Französisch)
- Gesetz vom 26. Mai 2014 zur Zustimmung zum Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und dessen Änderungsprotokoll, unterzeichnet in Paris am 29. Mai 2013, und zur Änderung des allgemeinen Steuergesetzes (auf Französisch)
- Novelliertes Gesetz vom 31. März 2010 über die Zustimmung zu den Steuerübereinkommen und zur anzuwendenden Prozedur beim Austausch von Auskünften auf Ersuchen (Titel gekürzt - Text auf Französisch)