Stellungnahme des Ministeriums der Finanzen zur Besteuerung von Überstunden deutscher Grenzgänger

Das Ministerium der Finanzen hat die Mitteilung der ALEBA vom 3. April 2024 zur Besteuerung von Überstunden deutscher Grenzgänger zur Kenntnis genommen.

In der Tat wurde eine Anwendungsfrage bezüglich des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens an das deutsche (BMF) und das luxemburgische Finanzministerium gerichtet. Nach Rücksprache mit den deutschen Behörden teilte das Ministerium der Finanzen letzte Woche mit, dass deutsche Grenzgänger für Überstundenvergütungen einen Freibetrag von bis zu 12.834 Euro (Grundfreibetrag von 11.604 Euro und Werbungskosten von 1.230 Euro) geltend machen können.

Die Informationen des BMF erwiesen sich jedoch als unvollständig und unzutreffend. In einem klärenden Gespräch haben die Vertreter des BMF heute bestätigt, dass der im deutschen Steuerrecht vorgesehene Grundfreibetrag nicht von der Überstundenvergütung abgezogen werden kann. Das Ministerium der Finanzen und das BMF werden über die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens in diesem Zusammenhang in engem Kontakt bleiben.

Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen

Zum letzten Mal aktualisiert am