Konkrete Unterstützung für Haushalte: Schlüsselmaßnahmen des Solidaritéitspak 3.0 vom Parlament verabschiedet

Mit der einstimmigen Verabschiedung der Leitlinien des Solidaritätspakets 3.0 durch das Parlament wurde ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieses Maßnahmenpakets getätigt. Diese strategischen Maßnahmen, die aus der Vereinbarung zwischen der Regierung, der Union der luxemburgischen Unternehmer (UEL) und den Gewerkschaftsverbänden LCGB, CGFP und OGBL hervorgegangen sind, zielen darauf ab, die Haushalte des Landes angesichts der anhaltenden Inflation, die derzeit das wirtschaftliche Umfeld prägt, konkret zu unterstützen.

©CHD Yuriko Backes, ministre des Finances
Yuriko Backes, ministre des Finances

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört die lineare Anpassung des Einkommensteuertarifs für natürliche Personen an die Inflation mit einem Ausgleich von zweieinhalb Indexstufen ab 2024. Darüber hinaus sieht das verabschiedete Gesetz die rückwirkende Einführung der Konjunktursteuergutschrift ab dem 1. Januar 2023 vor, wodurch ein Ausgleich von zwei Indexstufen ermöglicht wird. Die Konjunktursteuergutschrift wird monatlich vom Arbeitgeber ausgezahlt, nachdem eine erste Zahlung für die bereits vergangenen Monate erfolgt ist.

Diese Maßnahmen werden erhebliche Auswirkungen auf das Einkommen von Einzelpersonen und Familien haben. Zum Beispiel wird ein junger Alleinstehender ohne Kinder mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.009,92 Euro durch die neue Steuergutschrift im Jahr 2023 eine Steuerentlastung von 245 Euro erhalten, die sich durch die Anpassung der Steuertabelle im Jahr 2024 auf 285 Euro erhöhen wird. Bei einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro beträgt der steuerliche Vorteil 525 Euro im Jahr 2023 und 705 Euro im Jahr 2024.

Eine Familie mit einem Kind, in der ein Elternteil 3.750 Euro und der andere 3.000 Euro brutto im Monat verdient, erhält 620 Euro im Jahr 2023 und 645 Euro im Jahr 2024.

Ein Haushalt mit nur einem Elternteil und einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro erhält 450 Euro im Jahr 2023 und 755 Euro im Jahr 2024.

Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Steuermaßnahmen wurden als weitere Maßnahme des Solidaritätspakets Entwürfe großherzoglicher Verordnungen zur Anhebung der Höchstgrenzen für Schuldzinsen auf Immobilienkredite dem Regelungsverfahren unterzogen.

Sobald diese Änderungen in Kraft getreten sind, wird ein Familienhaushalt mit zwei Kindern, der einen Immobilienkredit aufgenommen hat, in diesem Jahr 2.460 Euro und im darauffolgenden Jahr 2.580 Euro an Schuldzinsen absetzen können. Der Höchstbetrag der absetzbaren Schuldzinsen wird von viermal 2.000 Euro auf viermal 3.000 Euro angehoben.

Der oben genannte Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, den steuerfreien Anteil der Nettomieteinnahmen für Sozialwohnungen rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf 75 % zu erhöhen, wodurch Haushalte mit niedrigem Einkommen zusätzlich unterstützt werden. Um einen sozialen Ausgleich für die CO2-Steuer zu schaffen, sieht das Gesetz außerdem die Einführung einer zusätzlichen Steuergutschrift neben den spezifischen Steuergutschriften für Selbstständige, Arbeitnehmer und Rentner vor.

Die Ministerin der Finanzen, Yuriko Backes, begrüßte die Verabschiedung dieser Maßnahmen: "Ich freue mich, dass das Parlament die wichtigsten Maßnahmen des Solidaritätspakets 3.0 einstimmig verabschiedet hat. Diese Zustimmung zeigt unsere Entschlossenheit, die luxemburgische Wirtschaft zu unterstützen und den Haushalten konkrete Hilfe zukommen zu lassen. Diese strategischen Steuermaßnahmen sind das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs mit den Sozialpartnern und ermöglichen es, den Anstieg der Lebenshaltungskosten auszugleichen und die Haushalte zu entlasten. Sie sind ein Beispiel für das proaktive und solidarische Krisenmanagement der Regierung".

Pressemitteilung des Finanzministeriums

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