Unterzeichnung der Vereinbarung beim Treffen des dreiparteilichen Koordinierungsausschusses

Das Jahr 2022 war durch einen noch nie dagewesenen Inflationsschub gekennzeichnet, der sich in einem erheblichen Anstieg der Energiekosten und der Verbraucherpreise im Allgemeinen äußerte. Dieser Effekt wurde durch den russischen Invasionskrieg gegen die Ukraine noch verstärkt.

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Vor diesem Hintergrund haben die Regierung, die UEL, LCGB und CGFP am 31. März 2022 im Anschluss an die Sitzungen des dreiparteilichen Koordinierungsausschusses vom 22., 23. und 30. März 2022 eine Vereinbarung (Solidaritéitspak) unterzeichnet, die darauf abzielt, die ersten negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Haushalte abzufedern.

In Anbetracht der Volatilität der Märkte sah die Vereinbarung ausdrücklich vor, dass im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage oder einer absehbaren Auslösung einer zusätzlichen Indextranche im Jahr 2023 eine neue Sitzung des dreiparteilichen Koordinierungsausschusses einberufen werden sollte.

Nachdem diese negative Entwicklung tatsächlich eingetreten war, unterzeichneten die Regierung, die UEL, OGBL, LCGB und CGFP im Anschluss an die Sitzungen des dreiparteilichen Koordinierungsausschusses vom 18., 19. und 20. September 2022 eine neue Vereinbarung (Solidaritéitspak 2.0), um die Kaufkraft der Haushalte und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen weiterhin zu unterstützen.

Diese Vereinbarung sah eine weitere Sitzung des dreiparteilichen Koordinierungsausschusses vor, falls das Statec im Laufe des Jahres 2023 feststellt, dass eine Beendigung der Maßnahmen zu einem Inflationsschock Anfang 2024 führen würde, um eine mögliche schrittweise Beendigung der Maßnahmen (phasing out) zu prüfen und vorzubereiten.

Da die Prognosen des Statec vom 8. Februar 2023 das Risiko eines Inflationsschocks Anfang 2024 bestätigten, falls die Maßnahmen des Solidaritéitspak 2.0 auslaufen würden, berief der Premierminister die Sozialpartner zu Vorbereitungstreffen am 28. Februar 2023 ein, bevor der dreiparteiliche Koordinierungsausschuss am 3. März 2023 zusammentrat.

Bei diesem Treffen haben sich die Regierung, die drei Gewerkschaften (OGBL, LCGB und CGFP) sowie das Patronat, vertreten durch die UEL, auf ein neues Maßnahmenpaket geeinigt.

Dieses Maßnahmenpaket ist in der beigefügten Vereinbarung des dreiparteilichen Koordinierungsausschusses vom 7. März 2023 enthalten.

Pressemitteilung des Staatsministeriums

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