"Mehr Wohnraum schaffen!": Reform der Grundsteuer und die Mobilisierung von Grundstücken und Wohnungen

Zwei Tage nach der Verabschiedung durch den Regierungsrat haben Taina Bofferding, Ministerin für Inneres, Henri Kox, Minister für Wohnungsbau, und Yuriko Backes, Ministerin der Finanzen, heute den Gesetzentwurf über die Grundsteuer, die Mobilisierungssteuer von Grundstücken und die Leerstandssteuer auf Wohnungen, sowie den Gesetzentwurf über ein nationales Gebäude- und Wohnungsregisters vorgestellt. Damit stellen die Regierungsmitglieder im Vorfeld der Rede zur Lage der Nation diese lang erwartete Reform vor, mit der die Ziele des Koalitionsvertrags 2018-2023 erfüllt werden.

©MLOG (v. l. n. r.) Yuriko Backes, Ministerin der Finanzen ; Henri Kox, Minister für Wohnungsbau ; Taina Bofferding, Ministerin für Inneres
(v. l. n. r.) Yuriko Backes, Ministerin der Finanzen ; Henri Kox, Minister für Wohnungsbau ; Taina Bofferding, Ministerin für Inneres

Reform der Grundsteuer (IFON)

Die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form ist eine der ältesten Steuern im Großherzogtum, die derzeit verwendeten Einheitswerte stammen noch aus dem Jahr 1941! Die Hauptziele der Reform der Grundsteuer sind die Beseitigung von Ungleichheiten, die durch die derzeitige IFON verursacht werden, und die Schaffung eines neuen Modells für die Bewertung von Grundstücken, das objektiver, transparenter und gerechter ist. Eine weitere Neuerung der reformierten Grundsteuer ist die Einführung eines Freibetrags für den Hauptwohnsitz in Höhe eines festen Betrags für jeden Steuerzahler. Die zukünftige IFON wird eine kommunale Einnahme bleiben.

Ministerin für Inneres, Taina Bofferding, ist sehr stolz auf den Entwurf: "Dies ist ein großer Sprung nach vorn! Jahrzehntelang wurde die Reform der Grundsteuer angekündigt: Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Reform endlich Realität wird! Und ich möchte klarstellen, dass das Ziel dieser Reform nicht darin besteht, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren, sondern die grundlegenden Ungerechtigkeiten des derzeitigen Systems zu beseitigen."

Damit die Bürger bereits jetzt abschätzen können, wie viel Grundsteuer sie nach der geplanten Reform zahlen müssen, hat die Regierung einen Simulator eingerichtet, der unter folgender Adresse abrufbar ist: grondsteier-rechner.lu.

Einführung einer Steuer auf die Mobilisierung von Grundstücken (IMOB)

Ein weiteres Anliegen dieser Reform ist die Bekämpfung der offenkundigen Wohnungsnot in Luxemburg. Zu diesem Zweck führt der Gesetzentwurf eine Mobilisierungssteuer von Grundstücken ein, die Anreize für die tatsächliche Bebauung der dafür vorgesehenen Grundstücke schaffen soll. Die IMOB stellt eine Neuerung dar und beruht auf der Einrichtung eines nationalen Registers für unbebaute Grundstücke, in dem alle Grundstücke inventarisiert werden, die gemäß den allgemeinen Bebauungsplänen (PAG) für die Bebauung zur Verfügung stehen. Dabei wird zwischen erschlossenen Grundstücken, die sofort bebaubar sind, und nicht erschlossenen Grundstücken, die vorheriger Straßenbauarbeiten, sowie öffentlichen und kollektiven Infrastrukturen bedürfen, unterschieden.

"Die Mobilisierungssteuer wird auf derselben Bewertungsformel der Grundstücke wie die IFON aufbauen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Eigentümer auf ihren Grundstücken keine Wohnungen errichten, obwohl diese hierfür vorgesehen sind, während immer mehr Menschen, junge Leute, Familien, nicht mehr die Mittel haben, in Luxemburg zu wohnen", betont Taina Bofferding.

Einführung einer nationalen Steuer auf die Nichtbelegung von Wohnungen (INOL)

Durch die Einführung der INOL, die die Reform der IFON und IMOB ergänzt, will die Regierung bestehenden unbewohnten Wohnraum mobilisieren.

Da die 2008 im Rahmen des Wohnungspakts 1.0 auf freiwilliger Basis eingeführte Gemeindesteuer auf unbewohnte Wohnungen nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt hat, wird sie durch eine neue nationale Steuer ersetzt, die nicht länger auf Freiwilligkeit beruht.

Eine Wohnung gilt als nicht bewohnt, wenn dort über einen Zeitraum von sechs Monaten niemand im Personenregister eingetragen ist. Die Gemeinde muss die Nichtbelegung einer Wohnung feststellen.

Die Leerstandssteuer, die von der Steuerverwaltung zugunsten des Staates erhoben wird, beläuft sich im ersten Jahr auf 3.000 Euro pro Wohnung. Die Steuer wird jedes Jahr um 900 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 7.500 Euro erhöht. Wenn die Wohnung weiterhin unbewohnt bleibt, wird dieser Betrag jährlich fällig.

"Angesichts der Wohnungsknappheit ist es ein Luxus, den wir uns nicht mehr leisten können, Wohnungen leer stehen zu lassen. Die Leerstandssteuer funktionsfähig zu machen ist daher unerlässlich. Dies ist umso gerechtfertigter, da wir mit 30 Organisationen, die in der sozialen Mietverwaltung tätig sind, über ein Instrument verfügen, das die Vermietung von Wohnungen für die Eigentümer extrem einfach macht. Mehr als 1.000 Wohnungen in der sozialen Mietverwaltung sind der Beweis dafür!", betonte der Minister für Wohnungsbau, Henri Kox, auf der Pressekonferenz.

Einführung eines nationalen Gebäude- und Wohnungsregisters (RNBL)

Die Erhebung der INOL erfordert die Einführung eines nationalen Registers für Gebäude und Wohnungen.

Das erste Ziel des RNBL besteht darin, allen Arten von Gebäuden und jeder separaten Wohnung, die Teil eines Gebäudes ist, eine eindeutige Identifikationsnummer zuzuweisen. Dies wird es den Gemeinden ermöglichen, ihre Einwohner nicht nur an einer Adresse auf ihrem Gebiet zu registrieren, sondern auch in einer Wohnung, die anhand ihrer nationalen Identifikationsnummer identifiziert wird. Dies ist unerlässlich, um die Leerstandssteuer auf Wohnungen umzusetzen.

Darüber hinaus stellt das RNBL in vielen Bereichen der Verwaltung einen effektiven Mehrwert dar, der letztlich den Bürgern dient, sei es für statistische oder steuerliche Zwecke, für die wissenschaftliche Forschung oder für Planungszwecke, da es eine systematische und präzise Identifizierung von Gebäuden und Wohnungen ermöglicht.

Das RNBL ist unentbehrlich, um die notwendige Transparenz des nationalen Immobilienbestands zu verbessern, an der es bis heute mangelt. Das RNBL wird es insbesondere ermöglichen, die Umsetzung der Rechtsvorschriften über die gesundheitliche Zuträglichkeit und die Vermietung von (möblierten) Zimmern besser zu begleiten.

Ministerin der Finanzen, Yuriko Backes, kommentierte: "Die Maßnahmen, die wir heute vorschlagen, bilden ein kohärentes und umfassendes Paket. Die Grundsteuer wird reformiert, um sie moderner und gerechter zu gestalten. Es ist nicht beabsichtigt, eine zusätzliche Steuerlast für Bürger und Unternehmen zu schaffen, was in Zeiten von Krise und Inflation nicht wünschenswert wäre. Diese Steuer soll durch eine neue Steuer auf die Mobilisierung von Grundstücken und eine Steuer auf die Nichtnutzung von Wohnungen ergänzt werden. Das Hauptziel dieses Pakets ist es, der Spekulation und dem Wachstum der Immobilienpreise einen ernsthaften Riegel vorzuschieben, um das Angebot zu erhöhen, und nicht, um zusätzliche Einnahmen zu generieren."

Pressemitteilung des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Wohnungsbau und des Ministeriums der Finanzen

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