Luxemburg und Deutschland verlängern Abkommen zur Telearbeit bis zum 31. März 2022

Die aufgrund der COVID-19-Pandemie mit Deutschland geschlossene Vereinbarung zur Telearbeit wird mindestens bis zum 31. März 2022 anwendbar bleiben. Darauf haben sich die zuständigen Behörden aus Luxemburg und Deutschland geeinigt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitstage, die Grenzgängern nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Home-Office verbringen, als in dem Vertragsstaat verbrachte Arbeitstage gelten, in dem die Grenzgänger ihre Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ausgeübt hätten. Die Vereinbarung betrifft vor allem die rund 50.000 Pendler aus Deutschland, die in Luxemburg arbeiten.

Der Minister der Finanzen, Pierre Gramegna, kommentiert: "Ich freue mich sehr über die Verlängerung der Vereinbarung mit unseren deutschen Nachbarn und bedanke mich bei der deutschen Regierung für die gute Zusammenarbeit in der COVID-19 Krise. Die Verlängerung bis zum 31. März 2022 sorgt bei den deutschen Pendlern und ihren luxemburgischen Arbeitgebern weiterhin für die nötige Flexibilität und Planungssicherheit im Kampf gegen die Pandemie."

Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen

Zum letzten Mal aktualisiert am